Noch etwas Unklar?

Häufige Fragen

Für ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit per Mail und während der Öffnungszeiten im Rathaus und Infozentrum persönlich zur Verfügung.

Einige häufig gestellte Fragen haben wir Ihnen schon einmal zusammengestellt und erweitern dies Liste ständig.

Sprechzeiten &
Ansprechpartner

Für ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit per Mail und während der Öffnungszeiten im Rathaus persönlich zur Verfügung.

Rathaus
Rathausplatz 6
79274 St. Märgen

Telefon: (07669) 9118-0
E-Mail:

Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr
Do. 14 – 18 Uhr

Fragen

  • Wir sind ELR-Schwerpunktgemeinde! Und jetzt?

    Wie Sie ihr ELR-Projekt starten, welche Förderungen Sie erhalten können und was bei der Beantragung zu beachten ist, erfahren Sie hier. Unabhängig davon, ob Sie mit ihrem Projekt bereits im SPG-Antrag vertreten waren oder erst noch Teil des Prozesses werden wollen: schalten Sie sich dazu und stellen Sie ihre Fragen

  • Welche Vorteile ergeben sich daraus?

    Planungssicherheit zum Gesamt-Förderumfang: ca. 2,0 Mio. €

    • Fördervorrang im festgelegten Förderrahmen
    • Erhöhter Fördersatz um 10 Prozentpunkte bei gemeinwohlorientierten Projekten

    Qualitative Effekte für die Gemeinde:

    • Gemeindeentwicklung für die Zukunft
    • Dynamik durch Bürgerbeteiligung
    • Entwicklung anschieben können
  • Wie lange ist die Laufzeit?

    Bis einschließlich dem letzten startenden Förderjahr 2025.

  • Welche Fristen gibt es zu beachten?

    Das erste Programmjahr startete im August / September 2021. Der Zeitraum als SPG endet mit der Einreichungsfrist (bei der Gemeinde) am 15. August 2025.

  • Bekanntgabe der Entscheidung

    i.d.R. im 1. Quartal des darauffolgenden Jahres
    Erst nach der Bekanntgabe und dem Erhalt über den Förderbescheid dürfen
    Handwerker-Aufträge vergeben werden.

ELR-Förderinhalt

Verfahrensablauf ELR Antrag

Zeitrahmen

  • Welche Fristen sind einzuhalten, welche Auflagen zu erfüllen?

    Das Fristende des ELR-Jahresprogramms war bisher immer am 30.09. des jeweiligen Jahres.

    Dies wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Den Abgabetermin für die Vorhabenträger bei der Gemeinde muss die Gemeinde selbst festlegen. In St. Märgen ist er auf den 15.08. des jeweiligen Jahres terminiert.

  • Kann ich auf Rückflussmittel einen ELR-Antrag stellen? Wenn ja, wann endet die Frist?

    Wenn eine Ausschreibung erfolgt, kann ein Antrag auf Rückflussmittel gestellt werden.

    Diese erfolgt meist kurzfristig im Mai/Juni.

    Es gab auch bereits Jahre ohne eine unterjährige Programmausschreibung (sog. Rückflussmittelrunde). Antragsabgabetermin, zur Verfügung stehendes Zuschussvolumen sowie Schwerpunkte werden jährlich vom Ministerium festgelegt. Diese unterscheiden sich oft von Jahr zu Jahr.

  • Welchen Stand muss die Planung zum Zeitpunkt der Antragsstellung für ELR-Förderung haben?

    Es sind mindestens bauantragsreife Pläne und eine Kostenschätzung nach DIN276 einzureichen.

    Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist außerdem die Baugenehmigung zwingend bei Antragsabgabe vorzulegen. Rechtzeitig beantragen!!! Die Planungen des Projekts sollten einen hohen Reifegrad haben, nachträgliche Änderungen sorgen regelmäßig für unnötig hohen Betreuungs- und Verwaltungsaufwand.

  • In welchem Zeitraum nach Beantragung der Maßnahmen müssen diese umgesetzt werden?

    Bei der Veröffentlichung der Programmentscheidung durch das Ministerium werden auch Aussagen zu dem möglichen Baubeginn getroffen. Es ist durchaus möglich, dass ein Baubeginn mit Veröffentlichung der Programmentscheidung möglich ist. Gibt es diesbezüglich bei der Programmentscheidung keine Aussagen, kann erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Baubeginn nach LHO (Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg) heißt Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. In der Regel hat der Projektträger nach Erhalt des Zuwendungsbescheides 2 Jahre Zeit, um das Projekt durchzuführen und den Zahlungsantrag bei der L-Bank zu stellen. Das genaue Datum kann dem jeweiligen Zuwendungsbescheid entnommen werden.

  • Kann ein Projekt, für das ein positiver Förderbescheid vorliegt, zeitlich gestaffelt (in Bauabschnitten) ausgeführt werden, ohne den Fördererhalt zu gefährden? Sind dann zeitversetzte Anträge erforderlich?

    Ein beantragtes Projekt muss in Einem umgesetzt werden. Falls Bauabschnitte innerhalb mehrerer Jahre beantragt werden, muss der jeweilige Bauabschnitt schlussabgerechnet sein, bevor der nächste Bauabschnitt beantragt werden kann.

    Abbruch Bestandsgebäude mit anschließendem Neubau kann im selben Programmjahr getrennt beantragt werden.

Fördersätze

Unterschiede zum bewilligten ELR-SPG Antrag

Allgemeines zum Status SPG

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