Gemeinsam Perspektiven entwickeln
Wir sind auf dem Weg und haben bereits einen Zwischenerfolg erzielt mit der erfolgreichen Antragsstellung zur Schwerpunktgemeinde.
Weiterhin stellen wir uns gemeinsam die Frage: Wie wollen wir in Zukunft in St. Märgen leben? Zusammen mit unseren engagierten Bürgern und Bürgerinnen entwickeln wir die im Antrag beschriebenen Ideen und Perspektiven für unser idyllisch gelegenes Hochschwarzwalddorf weiter. Wir wollen diesen Prozess fortführen und sie als Impulsgeber:innen gewinnen.
Welche Vorteile bietet das Programm nach der Anerkennung?
Planungssicherheit zum Gesamt-Förderumfang
Erhöhter Fördersatz um 10 Prozentpunkte bei vielen kommunalen Projekten und auch bei privaten Wohnumfeldmaßnahmen mit anschließend öffentlicher Widmung
qualitativen Effekte:
- Gemeindeentwicklung für die Zukunft
- Dynamik durch Bürgerbeteiligung
- Entwicklung anschieben können
„Schwerpunktgemeinde – wer geht´s an?“
Fragen
- Wir sind ELR-Schwerpunktgemeinde! Und jetzt?
Wie Sie ihr ELR-Projekt starten, welche Förderungen Sie erhalten können und was bei der Beantragung zu beachten ist, erfahren Sie hier. Unabhängig davon, ob Sie mit ihrem Projekt bereits im SPG-Antrag vertreten waren oder erst noch Teil des Prozesses werden wollen: schalten Sie sich dazu und stellen Sie ihre Fragen
- Welche Fristen gibt es zu beachten?
Das erste Programmjahr startete im August / September 2021. Der Zeitraum als SPG endet mit der Einreichungsfrist (bei der Gemeinde) am 15. August 2025.
- Wie lange ist die Laufzeit?
Bis einschließlich dem letzten startenden Förderjahr 2025.
- Welche Vorteile ergeben sich daraus?
Planungssicherheit zum Gesamt-Förderumfang: ca. 2,0 Mio. €
- Fördervorrang im festgelegten Förderrahmen
- Erhöhter Fördersatz um 10 Prozentpunkte bei gemeinwohlorientierten Projekten
Qualitative Effekte für die Gemeinde:
- Gemeindeentwicklung für die Zukunft
- Dynamik durch Bürgerbeteiligung
- Entwicklung anschieben können
Sprechzeiten &
Ansprechpartner
Für ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit per Mail und während der Öffnungszeiten im Rathaus persönlich zur Verfügung.
Rathaus
Rathausplatz 6
79274 St. Märgen
Telefon: (07669) 9118-0
E-Mail:
Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr
Do. 14 – 18 Uhr
Gestalten Sie mit
Sie sind die Experten und Expertinnen
Niemand kennt sich mit St. Märgen und den aktuellen Handlungsfeldern besser aus als Sie. Werden Sie Teil unseres gemeinsamen Prozesses, bleiben Sie informiert und bringen sie ihre Ideen ein.